Höchstlaufzeit

Eine gesetzliche Höchstlaufzeit bei Darlehen existiert in Deutschland im Unterschied zu mehreren Bundesstaaten der USA nicht, jedoch gilt bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren ein erweitertes Recht des Kreditkunden zur vorzeitigen Kündigung. Bei Telekommunikationsverträgen und ähnlichen Dienstleistungsverträgen gilt als gesetzliche Höchstlaufzeit nach dem Vertragsabschluss und nach einer vereinbarten Vertragsverlängerung ein Zeitraum von zwei Jahren, während automatische Vertragsverlängerungen im Privatkundengeschäft maximal ein Jahr betragen dürfen. Weitere gesetzliche Höchstlaufzeiten gelten im Arbeitsrecht, wo die Befristung von Arbeitsverträgen auch bei mehrfacher Vertragsverlängerung grundsätzlich für maximal zwei Jahre statthaft ist.

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