Honorarberechnung

Die Honorarberechnung erfolgt je nach Vertrag anhand der aufgewendeten Zeit, als Erfolgshonorar oder pauschal. In vielen Bereichen ist die Art der Honorarberechnung gesetzlich vorgegeben, so existieren Gebührenordnungen für unterschiedliche Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Notaren. Bei Ärzten und Zahnärzten ist zwar die Grundvergütung festgelegt, sie können bei ihrer Honorarberechnung gegenüber Privatpatienten jedoch den Bewertungsfaktor wählen. Eine Besonderheit der Honorarberechnung stellt das Ausfallhonorar dar, welches im künstlerischen Bereich und bei Architekten häufig für den Fall vereinbart wird, dass der eingereichte Entwurf nicht gewählt wird. Die Honorarberechnung eines Ausfallhonorars widerspricht dem Grundgedanken der Honorarzahlung für eine tatsächlich genutzte Leistung, ohne ihre vertragliche Vereinbarung würde kaum ein Architekt oder Künstler den Zeitaufwand auf sich nehmen, einen Entwurf zur Begutachtung einzureichen.

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