Honorarprofessor

Der Begriff Honorarprofessor bezieht sich auf die mit dem Recht zur Lehre an einer Universität verbundene Ehre, nicht auf die Bezahlung. Honorarprofessoren üben ihre Lehrtätigkeit nebenberuflich aus. In vielen Bundesländern führt die Habilitation zu einer Lehrverpflichtung, auch wenn ihr keine Berufung auf eine Professorenstelle folgt. Des Weiteren können Lehrbeauftragte bei hervorragenden Leistungen zu Honorarprofessoren erhoben werden. Die Unentgeltlichkeit der Lehrtätigkeit eines Honorarprofessors ist heute weitgehend ungebräuchlich, vielmehr erhalten diese überwiegend eine Bezahlung; nur wenige Länder wie Thüringen kennen noch die unentgeltliche Lehrverpflichtung im Umfang von zwei Wochenstunden. Somit ist der Begriff Honorarprofessor heute gleichermaßen mit der Ehre der universitären Lehrtätigkeit und mit der als Honorar gezahlten Vergütung verknüpft. Im Gegensatz zu regulären Professoren sind Honorarprofessoren beruflich in die Praxis ihres Fachgebietes eingebunden.

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