Hypothek

Die Hypothek dient überwiegend als Kreditsicherheit und stellt eine Belastung eines Grundstückes, eines Wohneigentums oder einer Immobilie dar. Wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät, darf der Kreditgeber seine Forderung aus der Hypothek befriedigen. Um die finanzielle Befriedigung aus einem mit einer Hypothek belasteten Frühstück zu erreichen, erfolgt grundsätzlich die Zwangsversteigerung des belasteten Grundstückes. Rechtlich wäre eine Bedienung aus der Hypothek auch ohne eine offene Forderung möglich; damit diese ausgeschlossen wird, schließen Kreditgeber und Kunde eine zusätzliche Zweckbestimmungserklärung als verbindliches Vertragswerk ab, welches die Befriedigung des Gläubigers aus der Hypothek auf den Fall des Zahlungsverzuges eingrenzt. Umgangssprachlich wird auch das mittels einer Hypothek abgesicherte Darlehen als solche bezeichnet.

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