Idealgemeinkosten

Der Begriff Idealgemeinkosten stammt aus der Plankostenrechnung, welche eine detaillierte Kostenplanung für die Zukunft umfasst. Dabei bezeichnen die Idealgemeinkosten die Kostenhöhe der Gemeinkosten, welche bei einer konsequenten Umsetzung der Vorgaben des Kostenplanes anfallen. Somit sind die Idealgemeinkosten die unvermeidlich in einem Unternehmen anfallenden Gemeinkosten. Als Gemeinkosten werden die Kosten bezeichnet, welche innerhalb des Unternehmens nicht direkt einem Kostenträger zuzuordnen sind. In der betrieblichen Praxis lassen sich die tatsächlich anfallenden Gemeinkosten so gut wie nie auf die definierte Höhe der Idealgemeinkosten begrenzen, sondern überschreiten diese grundsätzlich. Das Ziel des kostenbewussten Handelns besteht darin, dass die tatsächlichen Gemeinkosten die Idealgemeinkosten so gering wie möglich überschreiten.

^