Identitätsprüfungspflicht

Im Bankgeschäft ist jedes Kreditinstitut verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung anhand eines amtlichen Ausweispapieres zu überprüfen. Dieser Pflicht kann persönlich sowie durch das Post-Ident-Verfahren auf dem Postweg nachgekommen werden. Der Sinn einer Identitätsprüfungspflicht besteht darin, die Möglichkeiten zur Geldwäsche sowie zur Steuerhinterziehung einzuschränken, da keine anonymen Bankkonten eröffnet und geführt werden können. Theoretisch entfällt die Pflicht zur Identitätsprüfung, wenn die Nutzung des Bankkontos auf einen Höchstbetrag von weniger als 2500 Euro im Jahr beschränkt bleibt, in der Praxis lässt sich eine solche Begrenzung jedoch kaum kontrollieren. In einigen europäischen Nachbarländern besteht eine Identitätsprüfungspflicht auch für Hotelübernachtungen, während in Deutschland für diese keine gesetzliche Pflicht zu einer Ausweisleistung gegeben ist.

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