Immaterielle Anlagewerte

Immaterielle Anlagewerte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht gegenständlich sind. Eine wichtige Rolle spielen immaterielle Anlagewerte bei der Einbringung der Beteiligungen in eine zu gründende Gesellschaft. Neben Geld (Kapital) und Ausstattungsgegenständen (Sachwerte) kann die Beteiligung auch durch immaterielle Anlagewerte wie vorhandene Rechte an einem Markennamen oder an Produkten oder Fachwissen erfolgen. Für die Bewertung der Beteiligung ist es erforderlich, den vermutlichen Nutzen zu schätzen, welchen das neue Unternehmen durch die immateriellen Anlagewerte erhält. Immaterielle Anlagewerte müssen in der Bilanz eines Unternehmens als Aktivposten ausgewiesen werden.

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