Importkontingent

Unter der Bezeichnung Importkontingent wird im Falle eines festgelegten Kontingents die Menge an Waren bezeichnet, die importiert werden darf. Verantwortlich für diese Festlegung ist die Aufsichtsbehörde. Dabei können sowohl die Höchstmengen als auch die Höchstwerte festgelegt werden und es werden Importlizenzen erteilt. Das Importkontingent gehört zur Gruppe der sogenannten ,,Nichttarifären Handelshemnisse“ und sind von Zöllen abzugrenzen. Sie dienen jedoch ebenso dazu, Produzenten eines Landes vor günstigeren Importen aus anderen Ländern zu schützen. Importkontingente werden deshalb bevorzugt, da die Anzahl der Import-Güter so besser kontrolliert werden kann. Außerdem können Regierungen in diesem Fall optimaler mit den Importeuren verhandeln, da sie festlegen können, wer eine Importlizenz erhält.

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