Eine indirekte Preisänderung verändert nicht den Verkaufspreis, jedoch die Lieferbedingungen und die Zahlungsbedingungen eines Produktes, sehr häufig in der Form einer Verkürzung des Zahlungszieles. Eine weitere häufige Form der indirekten Preisänderung ist der Wegfall bisher geleisteter Zugaben einschließlich einer Garantieverkürzung auf die gesetzliche Vorgabe. Im Einzelhandel wird als indirekte Preisänderung auch eine Verringerung des Verpackungsinhaltes bei nicht geänderten Preisen bezeichnet. Diese Form der Preiserhöhung wird von Verbrauchern im Gegensatz zu einer direkten Preiserhöhung eher akzeptiert beziehungsweise trotz der verbindlichen Angabe des Preises einer Basismenge oft nicht wahrgenommen. Eine Erhöhung des Verpackungsinhaltes bei unverändertem Preis wäre auch eine indirekte Preisänderung; sie kommt aber in der Praxis nicht vor, da bei Preissenkungen direkte und dem Verbraucher auffallende Methoden der Änderung des Verkaufspreises bevorzugt werden.