Inflationsfaktor

Bei der Gestaltung von Kaufverträgen über die fortwährende Lieferung einer Ware innerhalb eines längeren Zeitraums kann die automatische Preisanpassung anhand der Inflationsrate vereinbart werden, der entsprechende Wert stellt somit den Inflationsfaktor auf den zunächst vereinbarten Preis dar. Anstelle der tatsächlichen Inflationsrate lässt sich ein Inflationsfaktor fest vereinbaren, in diesem Fall profitiert der Kunde von der Vereinbarung, wenn die tatsächliche Inflationsrate höher ausfällt. Bei der Kreditaufnahme bezieht sich der Inflationsfaktor darauf, dass die reale Belastung des Kreditnehmers durch die Rückzahlung und die Zinsen gegenüber den nominellen Werten verringert. Auf ähnliche Weise mindert der Inflationsfaktor die Kaufkraft einer Geldanlage.

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