Seit der Einführung des Euro im Jahr 1999 ist die Europäische Zentralbank in Europa für die gemeinsame Geldpolitik der Länder zuständig. Innerhalb der Währungsunion bleiben Schwankungen der Wechselkurse so aus. Die Länder, die an der Europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmen können, werden auf der Grundlage des Maastrichter Vertrags bestimmt. Dieser Vertrag über die Europäische Union wurde im Jahr 1992 in Maastricht unterzeichnet und ist ein Jahr später in Kraft getreten. Hierbei liegen gewisse Konvergenzkriterien vor. So wird das Gesamtbild eines Landes beurteilt, um Aussagen zur dauerhaften Konvergenz treffen zu können. Hierbei müssen sowohl das Inflationskriterium als auch das Zinskriterium erfüllt werden.