Inkassoauftrag

Ein Inkassoauftrag ist jeder Auftrag an einen Dritte, Zahlungen für den Auftraggeber anzufordern oder entgegenzunehmen. Der Inkassoauftrag ist nicht zwingend mit einem Zahlungsversäumnis des Schuldners verbunden, sondern wird unter anderem beim Factoring regelmäßig auch für ordnungsgemäß eingehende Zahlungen verwendet. Bei der Vorfinanzierung von Lieferantenrechnungen durch ein Geldinstitut ist die gleichzeitige Erteilung eines Inkassoauftrages an den Kreditgeber üblich, damit dieser die Zahlungen durch den Empfänger der entsprechenden Waren entgegennehmen darf. Während die meisten Unternehmen ordnungsgemäß eingehende Zahlungen selbst einwickeln, erteilen sie einen Inkassoauftrag bei permanentem oder bei langfristigem Zahlungsverzug. In diesem Fall unterscheidet sich der Inkassoauftrag vom Forderungsverkauf, indem die Forderung beim ursprünglichen Inhaber erfolgt und der Auftragsnehmer eine Provision erhält.

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