Inkassoverfahren

Mit dem Inkassoverfahren sind nach heutigem Sprachgebrauch überwiegend die bei nicht pünktlicher Bezahlung erforderlich werdenden Maßnahmen gemeint. Im weiteren Sinn umfasst das Inkassoverfahren alle Maßnahmen zum Erhalt von Zahlungen nach einer Lieferung oder Leistung und schließt somit auch die Vorgehensweise bei ordnungsgemäßer Rechnungsbegleichung ein. Das Inkassoverfahren bei nicht ordnungsgemäß eingehenden Forderungen kann intern abgewickelt oder an einen externen Dienstleister delegiert werden. Der Schuldner muss die angemessenen Kosten eines Inkassoverfahrens bei nicht ordnungsgemäßer Rechnungsbegleichung bezahlen. Energieversorger verbinden das Inkassoverfahren üblicherweise mit der Androhung beziehungsweise bei weiteren Nichtzahlungen mit der Durchführung einer vorübergehenden Versorgungseinstellung. Beim externen Inkassoverfahren ist neben der Beauftragung zum Einzug einer Forderung auch deren Verkauf an das Inkassounternehmen möglich.

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