Inkassozulassung

Mit der Inkassozulassung ist die Lizenz zum Einzug von Forderungen Dritter in deren Auftrag gemeint. Die Inkassozulassung wird auch als Inkassolizenz bezeichnet und ist Voraussetzung für den Betrieb eines Inkassounternehmens. Innerbetrieblich kann mit der Inkassozulassung auch das Recht an einen Mitarbeiter im Außendienst gemeint sein, von den Kunden Zahlungen für seinen Arbeitgeber entgegenzunehmen. In diesem Fall bezieht sich die Inkassozulassung auch auf pünktlich beglichene Rechnungsbeträge. Auch externe Inkassounternehmen können als zusätzliche Dienstleistung die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs einschließlich der Entgegennahme vereinbarungsgemäß eingehender Zahlungen anbieten. Neben Inkassounternehmen beantragen häufig Rechtsanwälte eine Inkassozulassung. Sie erhöhen mit dieser das Spektrum der ihnen möglichen Dienstleistungen.

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