Insolvenzverwalter

Ein Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und wickelt verantwortlich ein Insolvenzverfahren ab. Ein Insolvenzverwalter prüft, ob eine Sanierung eines insolventen Unternehmens möglich ist. In vielen Fällen erweist sich die Suche nach Investoren als die wichtigste Aufgabe des Insolvenzverwalters, obgleich sie eigentlich nur eine Option darstellt. Es gibt keine zwingende Vorschrift für die Ausbildung eines Insolvenzverwalters, üblicherweise werden zu solchen jedoch Rechtsanwälte mit Fachkenntnissen im Wirtschaftsrecht bestellt. Die Gläubigerversammlung kann den zunächst eingesetzten Insolvenzverwalter mit gleichzeitiger Mehrheit der vertretenen Ansprüche und der Stimmberechtigten abwählen und durch einen anderen ersetzen. Das Insolvenzgericht kann bei eindeutiger Nichteignung eine von der Gläubigerversammlung als Insolvenzverwalter gewählte Person jedoch ablehnen.

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