Je nach Sprachgebrauch des Versicherers sind unter den Invaliditätszahlungen in der privaten Unfallversicherung ausschließlich die einmaligen Zahlungen für den Fall einer Invalidität oder sowohl diese als auch die regelmäßige Unfallrente zu verstehen. Die Höhe der Invaliditätszahlungen als einmalige Auszahlungen eines Versicherungsbetrages richtet sich nach dem verlorenen oder nur noch eingeschränkt verwendbaren Körperglied und nach den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag. Die Leistungen einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Dread-Disease-Versicherung erfolgen in der Regel in der Form einer Einmalzahlung und lassen sich ebenfalls als Invaliditätsleistungen ansehen, auch wenn die Leistungspflicht der Versicherung gegen schwere Krankheiten ebenfalls eintritt, wenn eine vollständige Heilung anstelle des Eintritts der Invalidität erfolgt.