Inventur

Die Inventur dient dazu, die tatsächlichen Bestandszahlen an Waren und Rohstoffen zu ermitteln. Im Anschluss an die Inventur ist der buchhalterische Bestand an die festgestellten Daten anzupassen. Der Unterschied zwischen dem Soll-Bestand und dem Ist-Bestand wird als Inventurdifferenz bezeichnet. Gesetzlich vorgeschrieben ist die einmal je Jahr durchgeführte Inventur. Des Weiteren werden Inventuren bei Unternehmensverkäufen vorgenommen. Im Zuge der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ist eine zusätzliche unterjährige Inventur sinnvoll, da deren Daten deutlich zuverlässiger als die bloße Bestandsfortschreibung sind. Üblicherweise müssen die Vorräte bei einer Inventur exakt erfasst werden. Bei wirtschaftlich nicht zumutbarer Zählung ist ausnahmsweise eine Schätzung zulässig. Schulden und Geldvermögen werden mittels einer Buchinventur ermittelt.

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