Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag bezeichnet eine Rücklage, welche für geplante Investitionen gebildet werden darf und auf diese Weise den Gewinn im Jahr der Rücklagenbildung verringert. Der Investitionsabzugsbetrag ist steuertechnisch eine Steuerstundung, da sich die späteren Abschreibungsmöglichkeiten um die Höhe der Rücklage verringern. Der Investitionsabzugsbetrag kann für alle geplanten Anschaffungen der folgenden drei Jahre in Anspruch genommen werden. Der Investitionsabzugsbereich wurde 2008 in das deutsche Steuerrecht aufgenommen, er löste die bis dahin geltende Ansparabschreibung ab. Beide steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten stellen die Vorverlagerung künftiger Ausgaben in das aktuelle Wirtschaftsjahr dar und erhöhen die Liquidität des Unternehmens. Zugleich bietet sie auf Grund der in ein späteres Jahr verlagerten Steuerzahlung Zinsvorteile.

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