Investitionsförderhilfen

Investitionsförderhilfen sind staatliche Subventionen und werden überwiegend als Existenzgründerförderungen oder als Förderungen für eine Unternehmenserweiterung gewährt. Ein häufiger Grund für die Genehmigung von Investitionsförderhilfen besteht in der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, diese Investitionsförderhilfen werden bevorzugt von bestehenden Unternehmen für die Eröffnung neuer Standorte beantragt. Investitionsförderhilfen können sowohl als Zulagen als auch in der Form vergünstigter Kredite beantragt und ausgezahlt werden, die Genehmigung von Sonderabschreibungen ist ebenfalls möglich. Eine generell mögliche Investitionsförderhilfe besteht in der Form der steuerlich bevorzugten Bildung von Rücklagen für spätere Investitionen (Investitionsabzugsbetrag). Zu den Investitionsförderhilfen werden auch staatliche Bürgschaften für Existenzgründer gezählt.

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