Investitionsgrad

Der Investitionsgrad bezeichnet den Teil eines Fondsvermögens, welcher tatsächlich investiert wurde. Als investiert im Sinne des Investionsgrades gelten alle angelegten Fondsanteile. Anlageelemente der Investitionsfonds sind je nach Fondsausrichtung Wertpapiere, Immobilien, Derivate, Optionen und weitere Beteiligungen. Die gesetzlichen Regelungen schreiben vor, dass der Investitionsgrad eines Anlagefonds zwischen einundfünfzig und einhundert Prozent beträgt. Ein über einhundert Prozent hinausgehender Investitionsgrad ist durch die Aufnahme von Krediten technisch möglich, auf Grund des damit verbundenen Risikos jedoch verboten. Eine einfache Formel zur Berechnung des Investitionsgrades eines Fonds besteht im Abzug der vorhandenen Barreserven vom Gesamtvermögen eines Fonds.

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