Investitionsobjekte

Die Betriebswirtschaft betrachtet alle Gegenstände des Anlagevermögens als Investitionsobjekte. Im weiteren Sinn gehören auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Markenrechte zu den Investitionsobjekten. Im üblichen Sprachgebrauch werden vor allem Immobilien als Investitionsobjekte bezeichnet, wenn ihr Erwerber neben dem Verkaufspreis weitere Kosten für eine umfassende Renovierung zu tragen hat, ehe er mit dem jeweiligen Objekt eine Rendite erzielen kann. Die entsprechenden Objekte werden üblicherweise ausdrücklich als Investitionsobjekte vermarktet und zu einem (scheinbar) günstigen Kaufpreis angeboten. In einer umfassenderen Bedeutung gelten Immobilien als Investitionsobjekte, wenn der Erwerber diese nicht selbst nutzen, sondern vermieten will.

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