Die Investitionsquote einer Volkswirtschaft bestimmt sich aus dem Verhältnis aller in ihr geleisteten Investitionen zum Sozialprodukt. Gemeinsam mit der Konsumquote privater Haushalte bildet die Investitionsquote einen wesentlichen Baustein oder Kennzahl zur Bewertung der Konjunktur. Als volkswirtschaftlich wünschenswert gilt eine Investitionsquote von maximal vierzig Prozent. In der Betriebswirtschaftslehre wird die Investitionsquote für ein einzelnes Unternehmen oder für eine Unternehmensgruppe berechnet, als Investitionsquote gilt hierbei das Verhältnis der Investitionsgüter zum Anlagevermögen des Betriebes. Sowohl in der volkswirtschaftlichen als auch in der betriebswirtschaftlichen Bedeutung erfolgt die Angabe der jeweiligen Investitionsquote als Prozentwert vom Basiswert (Bruttosozialprodukt oder Anlagevermögen).