Investitionsrücklage

Die Investitionsrücklage ermöglicht in einem begrenzten Rahmen, die Aufwendungen für künftige Investitionen bereits in der aktuellen Steuererklärung geltend zu machen. Die Investitionsrücklage erfolgte früher in der Form einer Ansparrücklage oder Ansparabschreibung. Seit dem Jahr 2008 erfolgt die Investitionsrücklage in der neuen Form des Investitionsabzugsbetrages. Die steuerliche Anerkennung der Investitionsrücklage ist an eine maximale Betriebsgröße gebunden. Diese wurde mit der Gesetzesänderung zum Steuerjahr 2008 ebenfalls erhöht. Voraussetzung für die Ausnutzung der Investitionsrücklage ist weiterhin, dass eine konkrete Anschaffung für das betriebliche Anlagevermögen geplant ist. Zugleich darf der Betrag der steuerlich begünstigten Investitionen nicht mehr als 200 000 Euro betragen.

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