Investmentanteil

In rechtlicher Hinsicht stellt ein Investmentanteil die Verbriefung eines Miteigentums am Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) dar. Faktisch handelt es sich bei einem Investmentanteil um einen Anteil an einem Investmentfonds. Investmentanteile offener Fonds können jederzeit zurückgegeben werden, die Fondsgesellschaft ist zu ihrer Rücknahme verpflichtet. Investmentanteile geschlossener Fonds können hingegen nur verkauft werden, teilweise ist die Verkaufsabwicklung über die Börse möglich. Der Kauf von Investmentanteilen ermöglicht auch Privatpersonen die Beteiligung an unterschiedlichen Unternehmen, zudem verbessern Investmentanteile gegenüber dem Direkterwerb von Aktien die Risikostreuung und somit die Anlagesicherheit.

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