Istgemeinkosten

Die Istgemeinkosten, die Schreibweise Ist-Gemeinkosten ist ebenfalls möglich, sind ein Bestandteil der Kostenträgerrechnung und beziehen sich auf die innerhalb eines Betriebes oder in einer Abteilung tatsächlich entstandenen Gemeinkosten. Istgemeinkosten sind somit die Kosten der letzten Abrechnungsperiode, welche sich nicht direkt einem Kostenträger zuordnen lassen. Die Istgemeinkosten lassen sich exakt berechnen, zumal sie immer auf einer vergangenen Abrechnungsperiode beruhen. Der Unterschied zwischen den tatsächlich eingetretenen Istgemeinkosten und den geplanten Sollgemeinkosten gibt die Planungsdifferenz an. Die ermittelten Istgemeinkosten beziehen sich auf einen vergangenen Zeitraum, sie können zugleich als Grundlage für die Planung der Sollgemeinkosten des folgenden Abrechnungszeitraumes dienen.

^