Da die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden haftet, welche Jäger bei der Ausübung der Jagd verursachen, müssen sie eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Eine Jagdhaftpflichtversicherung schließt bei den meisten Anbietern eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für von Jägern üblicherweise gehaltene Tiere ein. In Deutschland ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich für Jäger und für den Erhalt einer Erlaubnis zum Führen einer Jagdwaffe vorgeschrieben. Mit den deutschen Gesetzen vergleichbar Regelungen hinsichtlich einer verbindlichen Jagdhaftpflichtversicherung existieren auch in Österreich und Ungarn. In Deutschland beträgt die gesetzlich geforderte Höhe der Jagdhaftpflichtversicherung 500 000 Euro für Personenschäden und 50 000 für Sachschäden, zu empfehlen ist jedoch die mit einem geringen Prämienzuschlag verbundene Erhöhung der Deckungssumme für beide Schadensarten auf fünf Millionen Euro.