Jahreslohnsteuererklärung

Die Begriffe Jahreslohnsteuererklärung und Lohnsteuererklärung sind zwei fachsprachlich nicht exakte Bezeichnungen für das im Rahmen der Steuererklärung verwendete Formular. Entweder verfügt der Steuerpflichtige über kein zusätzliches Einkommen, in diesem Fall reicht er einen Lohnsteuerjahresausgleich ein. Wenn er neben dem Arbeitseinkommen weitere Einnahmen erzielt hat, ist er zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, diese Pflicht gilt zusätzlich für Arbeitnehmer mit sehr hohem Arbeitseinkommen sowie je nach gewählter Steuerklassenkombination für gemeinsam veranlagte Eheleute. Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Lohnsteuerjahresausgleich und der Einkommenssteuererklärung besteht darin, dass der Antrag auf einen Lohnsteuerausgleich freiwillig ist, während zur Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

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