Ein Jahresvertrag ist ein für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossener Vertrag, welcher je nach Vereinbarung nach Ablauf des Jahres endet oder sich ohne Kündigung automatisch verlängert. Ein Jahr ist zugleich die gesetzlich maximal zulässige Frist für die automatische Verlängerung von Verträgen mit Privatkunden. Ein Jahresvertrag ist auch bei Arbeitsverträgen möglich, dabei muss der Arbeitgeber jedoch die gesetzlichen Einschränkungen bezüglich der Möglichkeiten zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge beachten. Eine Besonderheit gilt bei Verträgen mit Profisportlern in Mannschaftsballspielen, dort endet ein Jahresvertrag zum Ende der Saison, so dass er oft eine kürzere Laufzeit als ein Jahr aufweist.