Jahreswirtschaftsbericht

Die Vorlage eines Jahreswirtschaftsberichtes gehört zu den Aufgaben der Bundesregierung, welche in diesem über ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik ebenso informiert wie über die von ihr erwartete Entwicklung der Gesamtwirtschaft in Deutschland. Der entsprechende Bericht muss spätestens Ende Januar eines jeden Jahres veröffentlicht werden, federführend verantwortlich ist hierfür das Bundeswirtschaftsministerium. Zusätzlich zu den eigenen Angaben der Bundesregierung enthält der Jahreswirtschaftsbericht einen Kommentar zum Jahresgutachten, welches der für die Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zuständige Sachverständigenrat vorlegt. Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung steht der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme über das Internet zur Verfügung, die jeweils gewählte Überschrift lässt Rückschlüsse auf die Gesamttendenz des Berichtes zu.

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