Jedermann-Konto

Das Jedermann-Konto gehört zu den Kernforderungen der Politik an die Banken. Es bedeutet, dass jedem Bewohner eines Landes das Recht zugestanden wird, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu unterhalten. Ohne das Anrecht auf ein Jedermann-Konto entstehen durch erforderliche bare Geldzahlungen sowohl den Sozialkassen als auch den Leistungsempfängern hohe Kosten. Die Banken sind der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung eines Jedermann-Kontos durch eine rechtzeitige Selbstverpflichtung begegnet. Tatsächlich umgesetzt wird diese Selbstverpflichtung aber nur von der Mehrzahl regionaler Volksbanken und öffentlich-rechtlicher Sparkassen. Eine rechtliche Verpflichtung zum Führen eines Jedermann-Kontos besteht in einigen Bundesländern aufgrund des dort geltenden Sparkassen-Gesetzes. Unabhängig von der in Deutschland geltenden Selbstverpflichtung plant die EU die Einführung des Jedermann-Kontos als verbindliche Rechtsvorschrift.

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