Jobvermittlung

Der Begriff Jobvermittlung bezeichnet heute zumeist die Vermittlung von Arbeitsstellen aller Art. Ursprünglich wurde unter der Jobvermittlung nur die Vermittlung in einfache oder vorübergehende Arbeitsverhältnisse verstanden, da nur diese als Jobs bezeichnet wurden. Die Jobvermittlung im heutigen Sinn bildet neben der Auszahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II eine der beiden Säulen der Aufgaben eines Jobcenters. In einigen Studentenstädten bezeichnet die Agentur für Arbeit eine besondere Dienststelle für die Vermittlung von Arbeitsplätzen an Studenten als Jobvermittlung; oftmals unterhält das Studentenwerk eine weitere Stellenbörse. Ebenso verwenden mehrere private Jobagenturen die Selbstbezeichnung Jobvermittlung.

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