Joint Venture

Bei einem Joint Venture handelt es sich um die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft durch zwei oder mehr rechtlich nicht miteinander verflochtene Unternehmen. Von besonderem Interesse in Deutschland sind Joint Ventures zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Partnern. Der Vorteil eines Joint Ventures besteht darin, dass die Partner ihre Kenntnisse und ihre Gerätschaften bündeln und das Risiko gemeinsam tragen. In einigen Staaten können ausländische Unternehmen nur im Rahmen eines Joint Ventures mit einem einheimischen Partner am Wirtschaftsprozess teilnehmen, da dort vollständig im ausländischen Besitz stehende Wirtschaftsunternehmen nicht erlaubt sind.

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