Jungunternehmer-Darlehen

Jungunternehmer-Darlehen sind besondere Darlehen, welche an junge Unternehmen sowie für eine Unternehmensneugründung ausgegeben werden. Eine Besonderheit bei Jungunternehmer-Darlehen besteht darin, dass keine oder nur geringe Sicherheiten verlangt werden. Jungunternehmer-Darlehen werden auch als Existenzgründerdarlehen bezeichnet und häufig von örtlichen Sparkassen und Volksbanken ausgegeben, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Förderung der lokalen Wirtschaft gehört. Des Weiteren vergibt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) günstige Jungunternehmer-Darlehen, welche über eine frei wählbare Geschäftsbank beantragt werden. Im Gegensatz zu den genannten Banken vergeben andere Kreditinstitute Darlehen an Jungunternehmern nicht oder nur zögernd, da sie diese als riskant einstufen.

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