Kalkulationsnachweis

Im Rahmen einer Ausschreibung verlangen Auftraggeber zum Teil, dass der Ausschreibungsteilnehmer einen Kalkulationsnachweis erstellt. Anhand dieses Nachweises lassen sich Angebote ausschließen, deren Erstellung erkennbar zu knapp kalkuliert wurde, so dass ein Leistungsausfall während der Vertragslaufzeit zu erwarten ist. Des Weiteren vermeidet die Anforderung eines Kalkulationsnachweises, dass einzelne Teilnehmer durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften (Mindestlohn, aber auch ordnungsgemäße Abfallbeseitigung) sich einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen. Im Bauwesen dient der Kalkulationsnachweis der Neuberechnung des Baupreises bei späteren Änderungswünschen durch den Bauherrn. Eine weitere Bedeutung kommt dem Kalkulationsnachweis zu, wenn Aktionswaren eines Händlers ständig nach kurzer Zeit ausverkauft sind. In diesem Fall bezieht sich der Kalkulationsnachweis auf die Berechnung der angeforderten Menge und dient der Abwehr des Vorwurfs eines wettbewerbswidrigen Verhaltens.

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