Kapitalisierungsgeschäfte

Kapitalisierungsgeschäfte werden von Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Sie enthalten jedoch keinerlei Risikokomponente und werden auch als Sparversicherung bezeichnet. Die Auszahlung einer Überschussbeteiligung ist in Deutschland bei reinen Kapitalisierungsgeschäften nicht vorgeschrieben. Der Fachausdruck für Kapitalisierungsgeschäfte stammt aus dem Französischen und lautet Contrats de capitalisation. Den vorwiegend in Frankreich üblichen reinen Kapitalisierungsgeschäften vergleichbar sind deutsche Rentenversicherungen mit ausschließlicher Beitragsrückgewähr im Todesfall und österreichische Erlebenskapitalversicherungen. Nachdem Kapitalisierungsgeschäfte in Deutschland verstärkt angeboten wurden, veröffentlichte die BaFin Mitte 2010 die ersten verbindlichen Regeln für diese Form der Geldanlage. Verbraucher ziehen vielfach gegenüber reinen Kapitalisierungsgeschäften Versicherungsverträge mit einem die Beitragszahlungen übersteigenden Todesfallschutz weiterhin vor.

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