Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen die Abrechnung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten auf der einen sowie gesetzlichen Krankenkassen auf der anderen Seite. In den meisten Fällen entsprechen die regionalen Aufgabengebiete der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigung den Grenzen der Bundesländer, lediglich Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei getrennte Vereinigungen für die Bezirke Nordrhein und Westfalen-Lippe. Den Oberbau der Kassenärztlichen Vereinigung bildet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Neben der Abrechnung wirken die Vereinigungen an der Zulassung von Ärzten mit, diese ist zur Vermeidung von Ober- und Unterversorgungen quotiert. Eine weitere Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen besteht in der Organisation des ärztlichen Notdienstes. Zahnärzte gehören nicht der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern der gesonderten Kassenzahnärztlichen Vereinigung an.

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