Ein Kaufvertrag stellt einen Vertrag dar, bei dem nach dem BGB vertragstypische Pflichten vorliegen. Ein solcher Vertrag kann über Sachen und auch Rechte abgeschlossen werden. So ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer die erworbene Sache ohne Sachmängel und Rechtsmängel zu übergeben und diesem das Eigentum darüber zu verschaffen. Im Gegenzug gehört es zu den Pflichten des Käufers, den vereinbarten Preis zu bezahlen und die Ware abzunehmen. Ein Kaufvertrag muss nicht in einer bestimmten Form abgeschlossen werden, auch ein mündlicher Vertragsabschluss ist rechtlich bindend. Zu beachten ist bei einem Kaufvertrag, dass er nur durch Angebot und Annahme rechtskräftig wird. Nur durch das Zusenden einer unbestellten Lieferung kommt kein Kaufvertrag zustande.