Kautionsbürgschaft

Bei einer Kautionsbürgschaft wird die vereinbarte Kaution nicht in bar, sondern in der Form einer Zahlungszusage gestellt. Der Geber der Kautionsbürgschaft verpflichtet sich, den entsprechenden Betrag an den Empfangsberechtigten auszuzahlen, wenn dieser ein Anrecht auf den vollständigen oder teilweisen Einbehalt der Kaution besitzt. Die Akzeptanz einer Kautionsbürgschaft obliegt dem Empfangsberechtigten, grundsätzlich ist das Verfahren bei der Mietkaution ebenso wie bei einer in einem Strafverfahren zu stellenden Kaution anwendbar. Auch im Baugewerbe ist die Kautionsbürgschaft verbreitet. Die Kautionsbürgschaft stellt eine Form des Avalkredites dar, im Baugewerbe und im Mietwohnungswesen wird sie häufig als Kautionsversicherung bezeichnet. Bei Mietwohnungen erspart eine Kautionsversicherung einerseits den Aufwand für die Kaution, andererseits sind die Beträge verloren, während eine direkt gestellte Mietkaution verzinst zurückzuzahlen ist.

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