Kautionsrückzahlung

Die Kautionsrückzahlung erfolgt, wenn der Grund für die Kaution entfällt. Im Strafrecht ist die Kautionsrückzahlung nach Abschluss des Verfahrens fällig. Vermieter haben für die Kautionsrückzahlung grundsätzlich sechs Monate lang Zeit. Sie können diese Frist nach einer Mitteilung an den bisherigen Mieter verlängern, wenn sie eine nennenswerte Nachzahlung nach der Nebenkostenabrechnung erwarten und diese wegen fehlender Rechnungen noch nicht erstellen können. In diesem Fall ist eine teilweise Kautionsrückzahlung üblich, wobei der zunächst zurückgehaltene Betrag angemessen sein muss. Bei für die Miete von Sachen geleisteten Kautionen erfolgt die Kautionsrückzahlung bei der ordnungsgemäßen Rückgabe der entsprechenden Gegenstände.

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