Kfz-Kaufvertrag

Der Kfz-Kaufvertrag regelt die Vereinbarungen über den Kauf eines Wagens. Bei Neuwagen enthält der Kaufvertrag das vorgesehene Datum der Fahrzeugübergabe, welches oftmals einige Monate in der Zukunft liegt. Bei Gebrauchtwagen ist hingegen die unmittelbar nach dem Vertragsabschluss folgende Fahrzeugübergabe fällig, da der Wagen bereits auf dem Gelände des Verkäufers steht. Bei einem Kaufvertrag über einen Vorführwagen oder einen Jahreswagen regelt der Vertrag, ob das Fahrzeug sofort oder erst später übergeben wird. Bei Fahrzeugkäufen von privaten Vorbesitzern ist der Abschluss eines Kfz-Kaufvertrages dringend zu empfehlen, welcher auch über festgestellte und akzeptierte Mängel Auskunft gibt. Eine Gewährleistung erfolgt nur, wenn der Kfz-Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen wurde.

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