Das Kilometerleasing ist die heute beim Fahrzeugleasing übliche Vertragsvariante. In diesem Fall wird im Leasingvertrag eine Kilometerleistung festgelegt, anhand derer sich der Restwert des Fahrzeuges bestimmt. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung ist für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer ein weiterer Geldbetrag zu zahlen, während bei geringerer Nutzung eine teilweise Erstattung des gezahlten Leasingentgelts erfolgt. Das Kilometerleasing ist für den Verbraucher vorteilhafter als die Berechnung des Restwertes anhand des tatsächlichen Verkaufspreises. Das System des Kilometerleasings ist ebenfalls in die Drei-Wege-Finanzierung übertragen worden, allerdings ist in diesem Fall die Erstattung von weniger als vereinbart gefahrenen Kilometern in den meisten Verträgen nicht vorgesehen.