Kindergeldstelle

Die Kindergeldstelle bezeichnet das für die Berechnung und Auszahlung des Kindergelds zuständige Amt. Die Kindergeldstelle ist als Familienkasse bei der Agentur für Arbeit angesiedelt, eine Ausnahme besteht jedoch bei Beamten und weiteren Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Für diesen Personenkreis übernimmt der jeweilige Dienstherr alle Aufgaben der Kindergeldstelle, so dass die Auszahlung des Kindergeldes durch diesen erfolgt. Organisatorisch kann die Kindergeldstelle beziehungsweise die Familienkasse eine Unterabteilung der örtlichen Agentur für Arbeit oder der entsprechenden Bundesagentur sein, für den Anspruchsberechtigten hat diese Unterscheidung keine Bedeutung. Die Kindergeldstelle überprüft bei volljährigen Kindern regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes weiterhin vorliegen.

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