Körperschaftssteuer

Mit der Körperschaftssteuer wird der Gewinn juristischer Personen steuerlich erfasst. Die Körperschaftssteuer beträgt in Deutschland lediglich fünfzehn Prozent des Gewinnes, da die einzelnen Gesellschafter oder Anteilseigner die erhaltene Gewinnausschüttung ebenfalls je nach Art der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz oder durch die Zahlung der Abgeltungssteuer auf Kapitalanlagen versteuern müssen. Andere mögliche Modelle zur Vermeidung der Doppelbelastung rechnen die gezahlte Körperschaftssteuer anteilig an oder verringern den persönlichen Steuersatz bei der Versteuerung von Gewinnausschüttungen. In Deutschland wird auf die Körperschaftssteuer der Solidaritätszuschlag erhoben. Eine Befreiung von der Körperschaftssteuer besteht in Deutschland für kirchliche und gemeinnützige Körperschaften sowie für Körperschaften im Besitz politischer Parteien.

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