Bei einem Konsortialkredit schließen sich zwei oder mehr Kreditinstitute zusammen, um einen Kredit zu vergeben. Kreditnehmer sind bei einem Konsortialkredit vorwiegend große Unternehmen, welche nur einen Ansprechpartner für die Finanzierung umfangreicher Aufgaben benötigen. Ein weiterer möglicher Grund für die Kreditvergabe als Konsortialkredit besteht in der gewünschten Risikostreuung. Dem Gesetz nach bilden die an einem Konsortialkredit beteiligten Banken eine BGB-Gesellschaft. Der Kreditnehmer muss nicht zwingend darüber informiert werden, dass sein Darlehensgesuch zu einem Konsortialkredit führt, vielmehr kann die von ihm beauftragte Bank auch ohne seine Einwilligung mit einem weiteren Geldinstitut oder mit mehreren weiteren Kreditinstituten zusammenarbeiten. Der englische Fachbegriff für den Konsortialkredit lautet Syndicated Loan.