Kontenabrufverfahren

Das Kontenabrufverfahren bezeichnet die Möglichkeit staatlicher Behörden, die Kontostammdaten bei Banken zu erfragen. Das Kontenabrufverfahren ermöglicht keinen Zugriff auf die Höhe des Kontostandes, sondern informiert lediglich über den Bestand von Bankkonten. Das Kontenabrufverfahren verhindert das Verschweigen bestehender Bankverbindungen bei der Beantragung sozialer Leistungen. Ob ein Kontenabrufverfahren durchgeführt wurde, erfährt ein Kontoinhaber üblicherweise nicht, obgleich eine entsprechende Information eigentlich vorgesehen ist, sofern diese nicht dem Ermittlungszweck zuwiderläuft. Die beim Kontenabrufverfahren entstehenden Kosten sind von den Banken zu tragen. Seit Januar 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher einen Kontenabruf in Auftrag geben. Der ehemalige Hauptzweck der Ermittlung verschwiegener Kapitaleinkünfte durch das Kontenabrufverfahren ist seit der Einführung der Abgeltungssteuer nahezu obsolet geworden.

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