Kontingentierungskartelle

Kontingentierungskartelle sind Kartelle, bei welchen die beteiligten Unternehmen den Absatz mengenmäßig oder nach Absatzgebieten aufteilen. Kontingentierungskartelle unterliegen wie alle Kartelle einem grundsätzlichen Kartellverbot, sie können jedoch in Einzelfällen genehmigt werden, sofern ihre Teilnehmer keine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Kontingentierungskartelle schränken den freien Wettbewerb ein, da ihre Teilnehmer freiwillig zugunsten der Vertragspartner auf eine mögliche Umsatzmenge oder auf die Belieferung in einem Teil des Wettbewerbsgebietes verzichten. Für das Kartellamt sind Kontingentierungskartelle schwerer als Preiskartelle festzustellen, da eine mengenmäßige Angebotsbegrenzung auch wirtschaftliche Ursachen haben kann. Nicht als Kontingentierungskartell gilt die Aufteilung des Vertriebsgebietes unterschiedlicher Firmen einer Unternehmensgruppe.

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