Kontodeckung

Eine Kontodeckung liegt vor, wenn das vorhandene Guthaben oder ein eingeräumter Verfügungsrahmen (Dispositionskredit) ausreicht, um eine beauftragte Transaktion durchzuführen. Geldinstitute führen zum Teil Aufträge auch aus, wenn keine Kontodeckung besteht. In diesem Fall überzieht der Inhaber das Konto, was bei einer eventuell eingeholten Bankauskunft als Negativmerkmal gilt. Wenn die Kontodeckung aus technischen Gründen bei Kartenzahlungen oder Abhebungen an einem Geldautomaten nicht überprüfbar ist, erlauben die meisten Geldinstitute eine begrenzte Verfügung. Das gilt nicht für ausschließlich auf Guthabenbasis geführte Konten, bei welchen für jede Verfügung die Kontodeckung erforderlich ist. Außer auf Girokonten lässt sich der Begriff der Kontodeckung auch auf Prepaid-Konten im Mobilfunk und auf Prepaid-Kreditkarten anwenden.

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