Kontoinhaber

Der Kontoinhaber ist der Besitzer eines Girokontos oder eines Sparkontos. Er muss sich gegenüber der Bank legitimieren, bei mehreren Inhabern eines Kontos gilt diese Verpflichtung für jeden. Die zusätzliche Vereinbarung, dass auch Zahlungen an eine weitere Person, welche nicht zugleich Kontoinhaber ist, auf dem Konto eingehen dürfen, ist rechtlich möglich und wird von vielen Banken angeboten. Eine Überprüfung, ob die Angaben zum Kontoinhaber beziehungsweise Zahlungsempfänger mit den tatsächlichen Kontodaten übereinstimmen, müssen Geldinstitute nicht mehr vornehmen. Neben privaten Personen können auch eingetragene Vereine und Unternehmen Kontoinhaber sein. Bei gemeinsam geführten Konten lässt sich vereinbaren, dass Verfügungen nur von beiden Kontoinhabern gemeinsam vorgenommen werden dürfen.

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