Kontosperrung

Eine Kontosperrung erfolgt, wenn Gläubiger einen Beschluss für eine Kontopfändung erwirken für einen Zeitraum von vierzehn Tagen. Die Kontosperrung bewirkt, dass keine Verfügungen über das Kontoguthaben einschließlich des eingeräumten Kreditrahmens möglich sind. Falls der verfügbare Betrag höher als die zur Kontopfändung angemeldete Forderung ist, bleiben oberhalb dieser liegende Beträge von der Sperrung ausgenommen. In diesem Fall wird das Girokonto nicht im Vollsinn gesperrt, sondern separiert. Des Weiteren erfolgt eine Kontosperrung nach dem Ableben des Kontoinhabers, wenn keine Bankvollmacht besteht. Diese Kontosperrung wird aufgehoben, sobald Erben der Bank gegenüber ihre Erbansprüche glaubhaft belegen. Zudem kann die BaFin eine Kontosperrung oder die Nichtausführung einzelner Transaktionen anordnen, falls der Verdacht auf kriminelle Handlungen besteht.

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