Kontovollmacht

Eine Kontovollmacht erlaubt einer weiteren Person, Verfügungen über ein Girokonto vorzunehmen. Die Standardvollmacht ermöglicht nicht die Erteilung von Untervollmachten, zusätzliche Einschränkungen sind ebenso wie eine Erweiterung der Vollmacht um dieses Recht zulässig. Neben bereits zu Lebzeiten des Kontoinhabers gültigen Vollmachten können Kontovollmachten auch ausschließlich für den Todesfall ausgestellt werden. Vor allem Gewerbebetriebe erteilen Kontovollmachten häufig mit der Maßgabe, dass Verfügungen nur von zwei berechtigten Mitarbeitern gemeinsam vorgenommen werden dürfen. Vorsorgevollmachten werden nicht von allen Banken als Kontovollmachten anerkannt. Ein anderer Begriff für die Kontovollmacht lautet Bankvollmacht. Bei der Erteilung einer Bankvollmacht ist eine Identitätsprüfung vorzunehmen.

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